Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

Portrait von Daniel Günther
Antwort von Daniel Günther
CDU
• 18.12.2023

Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verbürgten besonderen Stellung haben die Beamtinnen und Beamten besondere Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn.

Portrait von Daniel Günther
Antwort von Daniel Günther
CDU
• 18.12.2023

die Nutzung der Ladesäulen ist per Erlass geregelt. Insgesamt gilt, die Landesverwaltung beteiligt sich aktiv am Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein, um das Ziel des ersten klimaneutralen Industrielandes bis 2040 zu erreichen.

Bernd Buchholz geht auf einer Brücke und blickt in die Ferne
Antwort von Bernd Buchholz
FDP
• 05.12.2023

Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.

E-Mail-Adresse