Die gesetzlichen Renten dagegen werden von der Rentenversicherung gezahlt und unterliegen nicht Tarifverträgen, aber dafür der jährlichen Rentenanpassung durch die Bundesregierung und den Bundesrat, die sich wiederum an der allgemeinen Lohnentwicklung (und dadurch mittelbar auch an der Inflation) orientiert.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Ansprechpersonen in sozialen und gesundheitlichen Belangen niedrigschwellig vor Ort gut und leicht erreichbar sind

Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.

Über die Inflationsprämie für Versorgungsempfänger aus Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder entschieden.

Alle betreffenden Regelungen im Arbeits- und Rentenrecht sind Bundesangelegenheit. Bitte wenden Sie sich gerne an die Bundesregierung.
