Schleswig-Holstein - Fragen & Antworten

Portrait von Tim Brockmann
Antwort von Tim Brockmann
CDU
• 04.12.2020

(...) Der Unterschied der beschriebenen Verkehrsüberwachungsmodule auf dem Smartphone zu den Mitteilungen der Radiosender besteht rechtlich gesehen in der Tatsache, dass Warnungen, wie z.B. bei RSH, häufig keine genaue Standortangabe der Radarfallen beinhalten. (...)

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