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Daniel Günther
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Frage von beate z. •

Frage an Daniel Günther von beate z. bezüglich Senioren

sehr geehrter Herr Günther,

warum in aller Welt werden die Tagespflegen für Senioren nicht geschlossen, wie beim letzten lockdown auch. Wir haben ein hygienekonzept, aber das haben alle anderen auch und werden geschlossen.
Es ist die höchste Risikogruppe.
man hat das gefühl, diese Gruppe fällt in allen entscheidungen immer hinten raus.
Kümmert sich keiner drum. Diese Herrschaften fahren jeden Abend zu ihren Familien, die auch den ganzen Tag Kontakt ,mit anderen Leuten hatten und kommen am nächsten Tag wieder in die Tagespflege.
Ich finde das unverantwortlich.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Ziemer,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Tagespflege in Zeiten von Corona ist eine Herausforderung für alle Beteiligten.

Es ist bekannt, dass auch Tagespflegegäste aufgrund ihres Alters und/oder des Vorliegens von Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herz- Kreislauferkrankungen) zu dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören. Darüber hinaus besteht bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung in der Tagespflege ein erhöhtes Risiko für eine Infektion aufgrund des gemeinsamen räumlichen Aufenthaltes, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten und zum Teil erforderlichen nahen physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten. Somit gehören auch Tagespflegegäste zu der Gruppe, die besonders geschützt werden muss.

Aber: Die erneute Schließung der Tagespflegeeinrichtungen würde die Besucherinnen und Besucher sowie deren Angehörige hart treffen. Denn schon während der ersten Schließung wegen Corona wurden viele der Gäste aus ihrer gewohnten Tagesroutine gerissen. Pflegende Angehörige, die auf die Entlastung durch die Tagespflege angewiesen waren, wurden über die Maße belastet.

Der Ausfall der Tagespflege bedeutet für die Betroffenen und deren Angehörige, dass die Pflege und Betreuung zu Hause organisiert werden muss.

Pflegende Angehörige, die (noch) berufstätig sind oder auch pflegende Angehörige, die bei der Pflege auf externe Unterstützung angewiesen sind, stehen somit vor neuen Herausforderungen. Insbesondere die Pflege von demenziell erkrankten Menschen kann zu Erschöpfung und extremen Belastung der pflegenden Angehörigen führen. Mögliche Folge ist eine nicht adäquate Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen.

Für Pflegebedürftige ohne Angehörige ist besonders der Kontakt und Austausch zu anderen Pflegebedürftigen und dem Personal der Tagespflege wichtig. Fehlende Kontakte können zu sozialer Vereinsamung führen, vor allem bei Menschen, die multimorbide und möglicherweise in ihrer Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind. Daraus entstehen andere Schwierigkeiten, wie Depressionen, Apathie oder Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes.

In Schleswig-Holstein ist der Betrieb der Tagespflegen unter eingeschränkten Bedingungen weiterhin möglich. Ein Hygienekonzept, das die Ansteckung und Verbreitung des neuartigen Coronavirus so gut wie möglich verhindert, ist hierfür Voraussetzung. Das Hygienekonzept regelt unter anderem, wer und wie viele Tagespflegegäste betreut werden können, welche Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden müssen. Bei der Erstellung des Hygienekonzeptes sind die aktuellen Empfehlungen und Hinweise des RKI zu berücksichtigen. Weitere Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/P/pflege/schwerpunkt_pflege_corona.html“

Ergänzend hat die Landesregierung weitere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Überschreitung der Werte einer 7-Tage-Inzidenz > 200 pro 100.000 Einwohner ist das Betreten von stationären Einrichtungen (auch Tagespflege) der Pflege § 36 Abs. 1 Nr.2 IfSG untersagt. Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind u.a.:

◾Personen deren Aufenthalt aufgrund einer stationären Betreuung oder pflegerischer Versorgung erforderlich ist,

◾Personen, die für die pflegerische, erzieherische, therapeutische oder medizinische Versorgung zwingend erforderlich sind.

Auf Grundlage des Erlasses „Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 200 in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein“ vom 19. Dezember 2020 haben die Kreise und kreisfreien Städte u.a. diese Maßnahme zu verfügen. Das gilt aktuell für Lübeck.

In diesem Kontext eine Notbetreuung zu ermöglichen, ist insbesondere für Pflegebedürftige, deren pflegende Angehörige in einer kritischen Infrastruktur arbeiten oder deren Angehörige bei der häuslichen Pflege Unterstützung benötigen und für alleinlebende Pflegebedürftige notwendig.“

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Günther

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