Frage an Tim Brockmann von André M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Brockmann,
ich richte meine Frage an Sie, weil Sie lt. Fraktionsübersicht für den Bereich Polizei zuständig sind.
Beim Radiosender RSH rege ich mich ständig darüber auf, dass dort Standorte von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ("Blitzern") bekanntgegeben werden. Damit konterkariert man meines Erachtens deren Sinn und Zweck, nämlich Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden und Wiederholungstäter durch Führerscheinentzug im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zu ziehen. Wenn die Standorte der "Blitzer" bekannt sind, sinkt für notorische Raser das Risiko, erwischt zu werden. Damit entgehen sie nicht nur der gerechten Strafe, sondern sie gefährden anderenorts weiterhin die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Wären Sie aus diesen Gründen dafür, die Bekanntgabe der "Blitzer"-Standorte im Radio gesetzlich zu verbieten, so wie ja auch technische Warngeräte oder die Warn-Funktion in Navigationsgeräten aus gutem Grund verboten sind?
Wären Sie außerdem dafür, den inzwischen wieder außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalog vom 28. April 2020 wieder in Kraft zu setzen, so dass man bei der besonder gefährlichen Raserei in geschlossenen Ortschaften schneller den Führerschein verliert? Ich habe den Eindruck, davon lassen sich uneinsichtige Autofahrer leichter abschrecken als von einer noch so hohen Geldstrafe.
Mit freundlichen Grüßen,
A. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.
Dass sogenannte Blitz-Apps gemäß Paragraf 23, Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung verboten sind und mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Eintrag in das Verkehrsregister des Kraftfahrtbundesamtes verbunden sind, ist Ihnen sicherlich bekannt.
Ein Beifahrer hingegen darf eine solche Hilfsmöglichkeit legal, auch während der Fahrt, nutzen und dem Fahrer mündlich mitteilen, an welcher Stelle der Route eine Verkehrskontrolle stattfindet. Dies ist sicherlich nicht zielführend.
Durch die Nichtahndung der Nutzung einer Warn-App durch den Beifahrer reduziert man den zitierten Paragrafen auf den Verstoß, ein Smartphone während der Fahrt aufzunehmen und zu betrachten. Die Intention einer Fahrerin oder einem Fahrer den Freibrief für zu schnelles Fahren zu entziehen, wird damit pulverisiert.
Der Unterschied der beschriebenen Verkehrsüberwachungsmodule auf dem Smartphone zu den Mitteilungen der Radiosender besteht rechtlich gesehen in der Tatsache, dass Warnungen, wie z.B. bei RSH, häufig keine genaue Standortangabe der Radarfallen beinhalten. Die Verkehrsteilnehmer/Innen werden daher eher allgemein informiert. Der Gedanke „Prävention ist besser als Nachsorge“ bezieht sich nicht auf die Verkehrssünder/Innen, sondern vielmehr darauf, Unfälle zu vermeiden, indem man die Verkehrsteilnehmer/Innen sensibilisiert, dass überall und zu jederzeit eine Verkehrskontrolle erfolgen kann.
Darüber hinaus wird Transparenz geschaffen, dass die Überwachung nicht in dem Zweck des heimlichen „Abkassierens“ erfolgt, sondern der Fokus auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit liegen soll.
Zu Ihrer zweiten Frage: Aus meiner Sicht ist es ärgerlich, dass die Reform des Bußgeldkataloges ausgesetzt wurde. Der bisherige Bußgeldkatalog war mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß, gleichwohl war er nicht an jeder Stelle stimmig und verhältnismäßig und somit mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden.
Nun bleibt es abzuwarten, wie sich die Verhandlungen und das Resultat darstellen werden. Ich bin mir aber sicher, der Fokus wird auch künftig auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer/Innen liegen, was mit einer Verschärfung des Bußgeldkataloges einhergehen wird.
Herzliche Grüße
Tim Brockmann