Entsprechend der zum Zeitpunkt Ihrer Frage geltenden Corona-Verordnung gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, wozu auch gastronomische Betriebe zählen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Mund-Nasen-Bedeckung
Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt gegenüber der britischen und anderen Regierungen vorzubringen.
Wir werden bis 2030 den Radverkehrsanteil von zwei auf zehn Prozent erhöhen.
Eine nachhaltige und gesunde Ernährung ist für uns ein wichtiges Anliegen. Öffentliche Kantinen sollten hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Analog zu anderen Landtagen und dem Bundestag erhalten die Abgeordneten aus diesem Grund eine Altersentschädigung.
Die soziale Marktwirtschaft kann [die Transformation unserer Wirtschaft] moderieren, weil sie wie kein anderes System alle Betroffenen (...) vereinen kann.