Saarland - Fragen & Antworten

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Antwort von Tobias Hans
CDU
• 27.01.2022

Entsprechend der zum Zeitpunkt Ihrer Frage geltenden Corona-Verordnung gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, wozu auch gastronomische Betriebe zählen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Mund-Nasen-Bedeckung

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