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Tobias Hans
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Frage von Sabrina K. •

Gilt die FFP2 Maskenpflicht, welche ab heute eingetreten ist, auch in der Gastronomie?

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Entsprechend der zum Zeitpunkt Ihrer Frage geltenden Corona-Verordnung gilt in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, wozu auch gastronomische Betriebe zählen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne der Verordnung sind auch OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höherer Standards.

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans

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