Stand jetzt gibt es in Deutschland keine generelle Impfpflicht, sondern nur für bestimmte, besonders exponierte Berufsgruppen.
Im bereits angesprochenen täglichen Monitoring-Bericht sind 7-Tage-Inzidenzen für drei Gruppen ausgewiesen: genesene bzw. seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpfte Personen, ungeimpfte Personen sowie ungeimpfte Personen bzw. solche, deren Impfstatus unbekannt ist.
Grundlagen dieses Modells sind ein täglicher Monitoring-Bericht, der diverse Parameter (u.a. Zahl der Neuinfektionen, Inzidenzen, Lage in den Kliniken, Impfquoten) umfasst sowie der regelmäßige Austausch mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten und den Kliniken im Saarland.
Die 2G Plus Regel trägt letztlich zum Schutz aller bei, und das ist angesichts der neuen Variante Omikron jetzt noch entscheidender, da die Auswirkungen dieser Variante bislang noch schwer abschätzbar sind.
Unabhängig von der Zeitspanne zwischen Zweit- und Drittimpfung bedeutet dies aber nicht zwangsläufig, dass nun alle drei, fünf oder sechs Monate eine weitere Impfung gegen das Coronavirus erforderlich sein wird. Zu den Auswirkungen der Booster-Impfung laufen bereits heute Forschungen, deren Ergebnisse entscheidend dafür sein werden, welche weiteren Maßnahmen zur Zurückdrängung der Pandemie erforderlich sein werden.
Da zur konkreten Auslegung des von Ihnen genannten Artikels der WRV zudem auch Rechtssachen vor verschiedenen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten anhängig sind, die bisher nicht letztinstanzlich entschieden wurden, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine weiteren Auskünfte erteilen