Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig.
Die bisherigen Impfstoffe gegeben einen sehr guten Schutz gegen schwere Verläufe. Da sie aber auf dem Wildtyp basieren, ist das Schutzniveau nicht mehr ganz so hoch, wie zu Beginn der Impfkampagne. Welche Maßnahmen genau im Herbst und Winter benötigt werden, ist heute noch nicht genau vorauszusagen.
Ich kann Ihren Vorwurf nicht nicht teilen, da er nicht den Tatsachen entspricht.
Die 5-Jahres-Regel soll hierbei ein Anreiz ist, nicht länger als nötig im Vertretungssystem zu bleiben. Ausnahmen von der 5 Jahres-Regel sind möglich.
das sollten wir, wie immer, persönlich besprechen.