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Doris Ahnen
SPD
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Frage von Andreas K. •

Sehr geehrte Frau Ahnen, ist die aktuelle Besoldungssystematik der Beamtinnen und Beamten in RLP für Sie mit dem Leistungsprinzip aus den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums noch vereinbar?

Sehr geehrte Frau Ahnen,

die Landesbeamten sind in schwierigen Zeiten das "Rückgrat" der Demokratie im Land und Sie betonen die Wertschätzung, die auch in der Übernahme der Tarifergebnisse zum Ausdruck kommen soll.

RLP hat, wie auch andere Bundesländer, auf das Urteil des BVerfG vom 04.05.2020 reagiert und am 08.04.2022 das LBVAnG 2022 beschlossen. Das vermeintliche Ziel, wieder eine amtsangemessene Besoldung herbeizuführen.

So wurden insb. Familienzuschläge stark erhöht, Sonderzuschläge aufgenommen, sowie die Besoldungsgruppe A4 und niedrige Besoldungsstufen gestrichen um den Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen. Eine signifikante Erhöhung der Grundbesoldungen blieb aus.

Der Deutsche Richterbund hat sich in einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung, der dem LBVAnpG in vielen Punkte ähnelt, kritisch geäußert:
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt und für das Land Rheinland-Pfalz ein aus meiner Sicht rechtssicheres und zukunftsorientiertes Maßnahmenpaket beschlossen. Ihre geäußerten Bedenken mit Blick auf das Leistungsprinzip und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums teile ich daher nicht. 

Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass ich die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zu einem schon nicht mehr aktuellen Gesetzentwurf des Bundes aus Respekt vor der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für seine eigenen Besoldungsvorschriften nicht kommentiere.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Ahnen

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