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Doris Ahnen
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Frage von Jürgen C. •

Wie rechtfertigt sich die Landesregierung dafür sich selbst die Bezüge zu erhöhen, während man die Kommunen dazu nötigt die Grundsteuer zu erhöhen?

Sehr geehrte Frau Ahnen,

in mir kocht es, wenn im ganzen Land die Kommunen erpreßt werden ihren Bürgern die Grundsteuer zu erhöhen, während der Landtag sich selber die Einkünfte erhöht, was am Ende zu einer jährlichen Mehrbelastung der Steuerzahler von 2.5 Mio Euro pro Jahr führt. (Quelle: ageordnetenwatch.de)
Laut einem Bericht der Zeitung "die Rheinpfalz" vom 6.7.2023 gibt es ein Schreiben des Innenministeriums an die ADD, welches der Zeitung vorliegt. Ich zitiere daraus:"Die Grenze der gemeindlichen Mitwirkungspflicht ist bei einer sogenannten Erdrosselungswirkung der Steuer erreicht, also einer Höhe die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können."In Berichten über die Rücktritte der Gemeinderäte in Bosenbach u. Freisbach z.B. vom 14.12.2023 wird dies wiederholt.
Verächtlicher kann man den Umgang mit dem Steuerzahler nicht ausdrücken!

Ich hätte gerne auch 1000 Euro im Monat mehr, bekomme ich aber nicht.

MfG
J.C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 16. Januar 2024.

Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt. 2017 hatte der Landtag beschlossen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung grundsätzlich an der Besoldung von hauptamtlichen Bürgermeistern von Kommunen mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern orientieren soll – also am Endgrundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 (ohne Familienzuschlag). Die Verantwortung und Belastung der Abgeordneten, welche Wahlkreise mit 45.000 bis 75.000 Wahlberechtigten vertreten, ist derjenigen von hauptamtlichen Bürgermeistern kleiner Kommunen mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 bis 15.000 Einwohnern mindestens vergleichbar. Mit der Besoldungsgruppe A 16 werden beispielsweise auch Oberstudiendirektoren an Gymnasien entlohnt.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung dem allgemeinen Verdienstindex folgt, der vom Statistischen Landesamt berechnet wird und die Entwicklung der Löhne im Land abbildet. Die monatliche Entschädigung wird demnach jährlich zum 1. Januar an die Einkommensentwicklung angepasst, die vom vorvorvergangenen Jahr zum davorliegenden Jahr eingetreten ist.

In der Praxis führte das dazu, dass die Abgeordnetenentschädigung ab dem 1. Januar 2023 gegenüber dem angesetzten Wert um 0,5 Prozent geringer ausfiel, da der Verdienstindex im entsprechenden Zeitfenster minus 0,5 Prozent betrug. Der neue Verdienstindex beläuft sich nun auf plus 2,7 Prozent, so dass ab dem 1. Januar 2024 die Abgeordnetenentschädigung 7.963 Euro beträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Ahnen

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