Fragen und Antworten
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert danach, dass aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden müssen.
Die CDU wird sich weiter für die Abschaffung der Ausbaubeiträge einsetzen, hierfür benötigen wir aber eine entsprechende parlamentarische Mehrheit und werden daher einen Regierungswechsel im Jahr 2026 anstreben, um dann spätestens die Abschaffung der Ausbaubeiträge umzusetzen. I
Es gibt alternative Wege, Kinder finanziell zu unterstützen, ohne ein umfassendes Grundsicherungssystem einzuführen. Die Debatte dreht sich oft um die Frage nach der Effektivität und den langfristigen Auswirkungen eines solchen Ansatzes.