
(...) mit meiner Bemerkung ist gemeint, dass es bei Bankgeschäften nicht zu Diskriminierungen auf Grund erkennbarer Religionszugehörigkeit kommen darf. Das kann dann der Fall sein, wenn die Banken die Religionszugehörigkeit zur Grundlage etwa von Risikoberechnungen machen und damit im schlimmsten Fall beispielsweise Kreditvergaben an verteuerte Konditionen knüpfen oder sogar ganz verweigern würden. (...)