Frage an Wolfgang Wieland von Angelika S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland,
zu Ihrer Antwort betr. Kirchen- und Abgeltungssteuer an Herrn Reth vom 6.3.07:
Nicht nur in Berlin sondern auch in anderen Bundesländern kommt es vor, dass Personen schon seit mehreren Jahren keine Kirchensteuer zahlen und nicht oder nicht mehr im Besitz der Kirchenaustrittserklärung sind. Aber nur in Berlin werden Kirchensteuernachzahlungen gefordert. Stimmen wir darin überein, dass in Berlin die Finanzbehörden auf Anweisung der Kirche handeln?
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Nach dem Bericht ist der Partner einer Homo-Ehe aus der Kirche ausgetreten. Das Amtsgericht informierte die kath. Kirche auch über den Familienstand(Eingetragene Partnerschaft). Die Kirche outete den Mann. Familie und Freunde wandten sich von ihm ab und er wurde im Heimatdorf wie ein Aussätziger behandelt.
Offenbar gibt es bei der rechtswidrigen Weitergabe von Daten immer weniger Hemmungen. Ist es vor diesem Hintergrund zumutbar, die Weitergabe religiöser Daten an Banken zu akzeptieren?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Scheer
Sehr geehrte Frau Scheer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat besteht bei der häufig zu beobachtenden Weitergabe persönlicher Daten ein großes datenschutzrechtliches Problem. Ich stimme allerdings nicht mit Ihrer Einschätzung überein, dass die Finanzbehörden in Berlin auf Anweisung der Kirche handeln. Es besteht kein Weisungsverhältnis gegenüber der Landeskirche, auch wenn das Handeln der Finanzbehörden offenkundig den Interessen der evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg sehr entgegenkommt.
Der Fall, der dem hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch vorgelegt wurde, illustriert in der Tat eine sehr häufig zu beobachtende Sorglosigkeit im Umgang mit persönlichen Daten. Bündnis 90/Die Grünen fordern deshalb seit langem die Überarbeitung des insoweit veralteten Bundesdatenschutzgesetzes. Denn für Betroffene wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, wird es in Fällen sozialer und familiärer Ausgrenzung schwierig sein, einen bezifferbaren Schaden darzustellen und diesen gerichtlich einzuklagen.
Der Fall illustriert dieses Problem anschaulich und stützt unsere Skepsis gegenüber der Reform der Abgeltungssteuer. Deshalb danke ich Ihnen für diesen Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland