Frage an Wolfgang Wieland von Hamid N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Wieland,
ich wollte gern Ihre Meinung zur bevorstehenden Freilassung(Abschiebung) des Mykonos-Täter Kazem Darabi wissen:
Ist diese Freilassung (Abschiebung) mit dem humanistischen Hintergrund des Gesetzes vereinbar?
Nach Erfahrungen mit der Islamischen Republik Iran, werden sogar die verurteilten Terroristen, die im Dienste des Staates standen nicht belangt, sondern honoriert und sogar befördert. Sehen Sie daher diese Erleichterung für Darabi mit dem von der Bundesregierung angekündigten Kampf gegen Terrorismus vereinbar?
Hat Ihre Meinung nach diese Entscheidung nur juristischen Hintergrund?
Hat die Politik noch Handlungsmöglichkeiten in dieser Sache?
Sehr geehrter Herr Nowzari,
als ehemaliger Nebenkläger im Mykonos-Verfahren habe ich mich auch als Abgeordneter bemüht, die Entscheidung der Bundesregierung zu hinterfragen und zu einer Änderung zu gelangen.
Bei uns bedeutet, wie Sie wissen, lebenslänglich nur für die wenigsten Verurteilten tatsächlich lebenslänglich.So ist es im Prinzip nicht zu beanstanden, das auch Kazem Darabi vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Allerdings hatte bei ihm das Kammergericht die Mindestverbüßungszeit auf 23 Jahre festgesetzt. Nunmehr soll er nach 15 Jahren und 2 Monaten am 8.Dezember dieses Jahres in den Iran ausreisen dürfen. Dort wird man ihn vermutlich mit Blumen als Helden der islamischen iranischen Revolution empfangen.
Er wird mit einer Verbüßungsdauer von 15 Jahren wie ein Täter behandelt, bei dem das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" nicht feststellte. Bei Darabi wurde diese Feststellung der Schuldschwere nun allerdings ausdrücklich in das Urteil geschrieben.
Bei einer dennoch - rechtlich bei ausgewiesenen Ausländern möglichen - vorzeitigen Entlassung hätte man allerdings die Kriterien anlegen müssen, die bei der Diskussion um die Begnadigung von Christian Klar gerade in diesem Frühjahr lebhaft erörtert wurden:
Liegt ein Geständnis vor?
Wird Reue gezeigt, insbesondere gegenüber den Angehörigen?
Wurde eine materielle Schadenswiedergutmachung versucht?
An all dem fehlt es bei diesem Akt des Staatsterrorismus. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft ist deshalb völlig unverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland