Frage an Wolfgang Wieland von Klaus F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wieland,
im Jahr 1985 stellten meine Frau und ich in der DDR einen Ausreiseantrag. Im Januar 1989 durften wir mit unseren Kindern in die Bundesrepublik ausreisen. Über das Notaufnahmeverfahren wurden wir in die Bundesrepublik integriert. Rentenrechtlich wurden wir so gestellt, als ob wir unser Arbeitsleben in der Bundesrepublik verbracht hätten. Das war auch wichtig, da wir nun für die DDR Ausländer waren und keinen Anspruch mehr hatten auf Rente aus den Beiträgen, die wir in das Sozialversicherungssystem der DDR eingezahlt hatten. Wir führten eine Kontenklärung durch und erhielten verbindlich Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz. Im Jahr 2003 hat die BfA die Rentenbescheide mit den Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz aufgehoben; in den neuen Rentenbescheiden wurden die DDR-Versicherungszeiten nach den Regeln des Rentenüberleitungsgesetzes bewertet. Warum wurde rückwirkend in eine Vereinbarung eingegriffen; warum wurde der Vertrauensschutz verletzt? Menschen, die die DDR verlassen wollten, haben in das DDR-Versicherungssystem nur die Pflichtbeiträge bezahlt und werden rückwirkend dafür bestraft. Was haben sich die Abgeordneten des Bundestages dabei gedacht? Heute wissen wir: Die Abgeordneten, die das RÜG verabschiedet haben, wussten davon überhaupt nichts. Frau Dr. Babel und Herr Cronenberg gehörten zu den Gestaltern des RÜG und haben erst im Jahr 2004 von den Übersiedlern von diesen Vorgängen erfahren und sie haben schriftlich bestätigt, dass nie die Absicht bestand, den Übersiedlern die FRG - Rentenanwartschaften zu entziehen. Ein einziger Abgeordneter des heutigen Bundestages hat bisher den Mut gefunden, öffentlich auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de zu verkünden: Jawohl, hier geschieht Unrecht! Es ist Ottmar Schreiner. Wären Sie bereit, mit Herrn Schreiner über dieses Thema zu sprechen, obwohl es leider keine rot-grüne Koalition mehr gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fiedler
Sehr geehrter Herr Fiedler,
In meiner heutigen Antwort an Herrn Holdefleiss habe ich grundsätzlich einiges zu den Ungerechtigkeiten ausgeführt, die aus der Anwendung des RÜG auf Menschen wie Sie erwächst, die die DDR vor der Friedlichen Revolution unter großen persönlichen Entbehrungen verlassen haben.
Dass auf Sie das RÜG angewendet wird, liegt an der Norm des § 259a SGB VI. Im Umkehrschluss zu dieser gesetzlichen Regelung werden alle ab dem 1.1.1937 Geborenen dem RÜG unterworfen. Weil damit eine gesetzliche Grundlage besteht, auf die sich auch Gerichtsurteile stützen, bin ich der Ansicht, dass zur Beseitigung der eingetretenen Ungerechtigkeit eine gesetzliche Neuregelung notwendig ist. Viele der Betroffenen vor allem in jüngeren Jahrgängen werden erst mit dem Eintritt ins Rentenalter dieses Problems gewahr werden. Die Zahl der Betroffenen wächst also. Hier besteht politischer Handlungsbedarf.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch aus der Opposition heraus und fraktionsübergreifend, für die Belange der Flüchtlinge einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Wieland