
(...) Oktober 2008 ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot gegen den Satelliten-TV-Sender der Hizb Allah, Al Manar, verhängt, dessen Inhalte in aggressiv-kämpferischer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Das Verbot kann leider jedoch die Ausstrahlung von Al-Manar über Satellit nicht unterbinden, da Deutschland keinen Zugriff auf den ausländischen Satellitenbetreiber hat. (...)