
(...) Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen stellen eine wichtige vorbeugende Maßnahme im Rahmen gestaffelter Schutzmaßnahmen der Luftsicherheit dar. Privatpiloten werden durch diese Regelung ebenso wenig unter "Generalverdacht" gestellt wie andere Personen, die einer Sicherheitsüberprüfung, z.B. nach dem Waffen-, Atom- oder dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, unterliegen. (...)