Frage von Thomas W. • 19.01.2009
Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von Wolfgang Schäuble
CDU
• 27.01.2009

(...) Die Beurteilung, ob die in § 42 a Abs. 1 WaffG genannten Gegenstände zu einem allgemein anerkannten Zweck in der Öffentlichkeit geführt werden, obliegt im Einzelfall den Polizei- und Ordnungsbehörden der Länder, die für den Vollzug des Waffenrechts zuständig sind. Ich gehe davon aus, dass die Länder die Verbotsnorm mit Augenmaß anwenden. (...)

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von Wolfgang Schäuble
CDU
• 21.01.2009

(...) 20 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Gewaltenteilungsgrundsatz ist ein zentrales Organisations- und Funktionsprinzip unserer Verfassung. Die Bedeutung dieses Grundsatzes liegt in der politischen Machtverteilung, dem Ineinandergreifen der drei Gewalten und der daraus resultierenden Mäßigung der Staatsherrschaft. (...)

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von Wolfgang Schäuble
CDU
• 06.02.2009

(...) ich teile Ihre Sorge, dass sich Probleme des Zusammenlebens mit Muslimen negativ auf die Entwicklung unseres Landes auswirken können. Ohne Zweifel ist eine bessere gesellschafts- und religionspolitische Integration der in Deutschland lebenden Muslime dringend notwendig. Da bisherige Integrationsmaßnahmen nicht in erforderlichem Maße zur Integration vieler Muslime in unsere freiheitliche Demokratie beigetragen haben, habe ich mich im Jahr 2006 entschieden, einen neuen Weg zu gehen. (...)

E-Mail-Adresse