![Wolfgang Schäuble Portrait von Wolfgang Schäuble](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/schaeuble_wolfgang_cdu.png?itok=-X2tH3jM)
(...) Die Beurteilung, ob die in § 42 a Abs. 1 WaffG genannten Gegenstände zu einem allgemein anerkannten Zweck in der Öffentlichkeit geführt werden, obliegt im Einzelfall den Polizei- und Ordnungsbehörden der Länder, die für den Vollzug des Waffenrechts zuständig sind. Ich gehe davon aus, dass die Länder die Verbotsnorm mit Augenmaß anwenden. (...)