
(...) Wie ich bereits bei anderen Fragen zum neuen Waffenrecht erläutert habe, obliegt der Vollzug dieses Führensverbotes den Polizeien und Ordnungsbehörden der Länder. Deshalb möchte ich auch Sie um Verständnis bitten, dass es nicht meines Amtes ist, für spezielle Einzelfälle allgemeinverbindliche Auslegungshinweise zu geben. (...)