
(...) Das Widerstandsrecht ist damit das letzte Mittel für eine nicht anders abwendbare Notstandssituation. Wie sie wissen, enthält das Grundgesetz neben dieser Ermächtigung zu Maßnahmen des zivilen Widerstandes zahlreiche weitere Vorkehrungen zur Wahrung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die den Eintritt einer solchen Situation verhindern sollen und an deren Wirksamkeit ich keinen Zweifel habe. Die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Verfassung haben uns gelehrt, dass die freiheitliche Demokratie aus sich heraus wehrhaft sein muss und zugleich vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger im und für den demokratischen Staat lebt. (...)