Portrait von Wolfgang Schäuble
Wolfgang Schäuble
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Schäuble zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rolf S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Rolf S. bezüglich Finanzen

Guten Tag, Herr Minister,

als Innenminister sind Sie auch für die Sportförderung zuständig. Ich bitte um Auskunft, welche Beträge in den letzten 3 Jahren an den Dt. Fupballbund, an den Dt. Turnerbund, an den Dt. Leichtathletikverband und an den Dt. Handballverband geflossen sind. Schön wäre es, wenn Sie mir auch die Höhe der Förderungerung der anderenen Sportfachverbände als Gesamtsumme nennen könnten.
Stimmen Sie mir zu, wenn ich die Meinung vertrete, dass die Investitionen vieler Gemeinden in Rasenfußballplätze anstatt in die Sanierung alter Sporthallen und den Bau neuer Sporthallen -weil dort zunehmend ältere Mitbürger beim Gesundheitssport anzutreffen sind, Fußballvereine aber erhebliche Nachwuchsprobleme haben-, falsch sind?
Vielen Dank für eine hoffentlich baldige Antwort!

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schreier,

das Bundesministerium des Innern fördert im Rahmen seiner Zuständigkeit auf dem Gebiet des Sports 31 Verbände im olympischen Sommer- und Wintersport. Die Sportförderung des Bundes ist im Wesentlichen auf den Spitzensport gerichtet, das heißt für Vorbereitung und Teilnahme an internationalen Sportgroßveranstaltungen wie Olympische und Paralympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften. Im Übrigen ist Sport eine Angelegenheit der Länder und Kommunen, z.B. Breitensport, Vereinssport, Nachwuchsleistungssport, Schulsport, Sport für ältere Menschen.

Die Sportförderung des Bundes ist subsidiär, d.h. die im Bundesinteresse liegenden Maßnahmen werden nur dann und insoweit gefördert, als die Organisationen des Sports sie nicht selbst finanzieren können (Subsidiarität staatlicher Sportförderung). Dies hat zur Folge, dass der von Ihnen angesprochene Deutsche Fußball-Bund keine und der Deutsche Handball-Bund nur eine sehr eingeschränkte Bundesförderung erhält.

Auch der von Ihnen genannte Sportstättenbau ist grundsätzlich eine Sache der Länder und Gemeinden, soweit nicht in Ausnahmefällen eine Nutzung durch Kaderathletinnen und -athleten der geförderten Bundessportfachverbände eine Mitfinanzierung durch den Bund zur Folge hat. Die von Ihnen angesprochenen Aspekte zum Sportstättenbau und deren Nutzung liegen also in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder und Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble