(...) Während in der realen Welt niemand auf die Idee käme zu erklären, es sei Zensur, wenn Druckwerke mit kinderpornographischen Inhalten beschlagnahmt werden, wird dies im Zusammenhang mit den geplanten Zugriffserschwerungen immer wieder behauptet. In beiden Fällen geht es jedoch ausschließlich darum, die Kenntnisnahme von verbotenen Inhalte nach deren Veröffentlichung zu verhindern. (...)
(...) Oktober 2008 ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot gegen den Satelliten-TV-Sender der Hizb Allah, Al Manar, verhängt, dessen Inhalte in aggressiv-kämpferischer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Das Verbot kann leider jedoch die Ausstrahlung von Al-Manar über Satellit nicht unterbinden, da Deutschland keinen Zugriff auf den ausländischen Satellitenbetreiber hat. (...)
Sehr geehrte Frau Heizmann,
Ihre Schilderungen der Menschenrechtslage in Tibet sind zutreffend und erfordern daher auch weiterhin die Aufmerksamkeit und das Engagement Deutschlands.
(...) Die Amoktat von Winnenden ist nicht zuletzt durch eine nicht sicher verwahrte Schusswaffe ermöglicht worden. Ich denke, dass die jetzt getroffenen waffenrechtlichen Anpassungen und Ergänzungen einen vernünftigen Ausgleich aller Interessen darstellen. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Kamp,
wie Sie sicher gesehen haben, wurde Ihre Frage von mir per Email beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
(...) Dies ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass diese Erlaubnisse zum Umgang mit Explosivstoffen berechtigen, zum anderen von Explosivstoffen schon bei der bloßen Aufbewahrung eine ungleich höhere Gefahr ausgeht als von konfektionierter Munition. Daher ist im gewerblichen wie im nichtgewerblichen Bereich die fachliche Qualifikation für viele Arten des Umgangs mit Explosivstoffen kontinuierlich zu erneuern, die Menge des zu erwerbenden Explosivstoffs (wozu auch das Treibladungspulver zählt) wird beschränkt, die höchstzulässige Erwerbsmenge unterliegt Einschränkungen und über die Verwendung sind Nachweise zu führen. Abweichend von den Regelungen des Waffenrechts liegt die Altersgrenze für die Erteilung einer Wiederladererlaubnis bei 21 Jahren. (...)