
(...) Dies haben wir in einem Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag auch deutlich zum Ausdruck gebracht (zu finden unter http://www.fdp-fraktion.de/files/538/1608927.pdf ). Als Fazit bleibt für mich: Der EU-Reformvertrag ist besser als der Vertrag von Nizza, doch wäre der ursprüngliche Verfassungsvertrag für Europa besser gewesen. Wenn aber das Beste nicht zu erreichen ist, dann ist man gut beraten, das zweitbeste Ergebnis anzustreben. (...)