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Wolfgang Gerhardt
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Frage von Thilo B. •

Frage an Wolfgang Gerhardt von Thilo B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

ich habe vernommen, dass die FDP gegen die Erhöhung der Renten um 1,1% ist. Warum sagte Ihre Partei nichts gegen die Erhöhung der Pensionen um 2,2%?

Vielen Dank für eine Antwort und beste Grüße,

Thilo Brodtmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Brodtmann,

selbstverständlich gönnt die FDP-Bundestagsfraktion den Rentnern die Erhöhung ihrer Renten. Im Gegenteil: Es ist festzustellen, dass die Rentenerhöhung für den einzelnen Rentner sehr gering ausfällt. Der Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und einem Durchschnittslohn von 2.500 € monatlich und einer heutigen Rente in Höhe von 1.176 € brutto erhält durch die Rentenanpassung 2008 rund 13 € monatlich mehr. Dies ist nicht einmal genug, um die Inflation auszugleichen.

Finanziell betrachtet bringt die Rentenerhöhung den Rentnern also kaum Vorteile. Gleichzeitig untergräbt die Rentenanpassung aber das Vertrauen in die Rentenformel und die nachhaltige Finanzierung der Rente. Die Rentenformel soll alle – Beitragszahler wie Rentner – vor Willkür schützen. Hiermit unvereinbar sind politische Eingriffe in die Rentenformel, wie sie jetzt durch die Aussetzung des Riester-Faktors erfolgt sind. Hierbei handelt es sich um einen politischen Tabubruch, der sich im Wiederholungsfalle genauso gegen die Rentner richten kann, denn es ist keinesfalls gesagt, dass zukünftige Abweichungen ebenfalls zugunsten der Rentner ausgehen werden. Jetzt wird willkürlich vom Gesetz nach oben abgewichen. Wer aber schützt die Rentner, wenn nach unten abgeglichen wird?

Im Unterschied zu den Renten ist die Anpassung der Pensionen der Versorgungsempfänger des Bundes unter Anwendung der mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eingeführten schrittweisen Abflachung des Versorgungsniveaus erfolgt. Hierdurch wurde der sog. Riester-Faktor aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung nachvollzogen. Anders als im Rentenrecht wird die Anwendung dieses Faktors bei den Beamten nicht ausgesetzt.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nach Berechnungen des Bundesrates die seit 1999 getroffenen erheblichen Einschnitte in die Beamtenversorgung in der Summe über die vergleichbaren Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehen. Vor der jetzigen Erhöhung lagen die Bezüge der Pensionäre unter dem Niveau der Versorgung im Jahre 2002. Anders als die Renten sind die Versorgungsbezüge im Jahre 2003 nicht angepasst worden. Insoweit bestand bei der Beamtenversorgung im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung aktuell Nachholbedarf. Die Anpassung der Versorgungsbezüge war mithin ein Akt politischer Fairness. Sie war darüber hinaus mit Blick auf das Beamtenversorgungsgesetz, das den Pensionären Anspruch auf Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse gibt, auch rechtlich geboten.

Im Übrigen muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß Beamte ihre Pension voll versteuern müssen, was weitgehend unbekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wolfgang Gerhardt