
(...) nicht auf den Titel eines Gesetzes kommt es an, sondern auf den Inhalt! Unser Bayerisches Datenschutzgesetz enthält längst die Transparenzrechte, die in anderen Bundesländern erst - öffentlichkeitswirksam - in Gesetzesform gegossen wurden. Sie können sich sicher sein, dass wir im Landtag und der Bayerischen Staatsregierung auch künftige technische und gesellschaftliche Entwicklungen des Informationszeitalters im Blick behalten und entsprechend reagieren werden. (...)