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Winfried Bausback
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Frage von Guido L. •

Frage an Winfried Bausback von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Justizminister Prof. Dr. Bausback,

bekanntlich beabsichtigt die CSU-geführte bayer. Staatsregierung, das Polizeiaufgaben- und das Verfassungsschutzgesetz zu novellieren ( https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013000/0000013038.pdf ). Siehe hierzu: http://www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Die-totale-%C3%9Cberwachung-Seehofers-Pl%C3%A4ne-/Das-Erste/Video?bcastId=438224&documentId=50874568 Der bayer. Innenminister Joachim Herrmann behauptet, dass dadurch Bürgerrechte und Datenschutz gestärkt würden: https://www.joachimherrmann.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=3449

Allerdings beinhaltet der von der CSU-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzesentwurf, dass zukünftig auch ohne konkrete Straftat-Verdachtsmomente präventiv Telefone und Internetverbindungen von bis dahin unbescholtenen Bürgern überwacht werden dürfen. Bei einer Expertenanhörung im Landtag wurde diese Gesetzesvorlage scharf kritisiert: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/aus-den-ausschuessen/innen-und-verfassungsausschuss-nehmen-neufassung-der-polizeiaufgaben-unter-die-lupe/ (siehe auch https://www.stern.de/politik/deutschland/bayern--geplantes-polizeigesetz-sorgt-fuer-scharfe-kritik-7917042.html )

Meine Fragen:
- Wie garantieren Sie mir- verfassungsmäßiges und straffreies Handeln meinerseits vorausgesetzt-, dass ich zukünftig nicht ohne konkrete Verdachtsmomente vom Verfassungsschutz überwacht oder von der Polizei vorläufig festgenommen werden darf?
- Falls Sie mir diese Garantie nicht geben können oder wollen: Wie entgegnen Sie meiner These, dass dieser Gesetzesänderungsentwurf verfassungswidrig ist?

In der Hoffnung und Erwartung, dass ich a) niemals ohne konkrete Verdachtsmomente in die Fänge des bayer. Verfassungsschutzes oder der Polizei gerate und b) die von der CSU-Landtagsfraktion geplante Gesetzesänderung nicht inkraft tritt, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
G. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. April, in der Sie auf die Novellen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eingehen.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer Fragen in den Aufgabenbereich des zuständigen Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration fällt.

Ich würde Sie deshalb bitten, sich dorthin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Bausback

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