Frage an Winfried Bausback von Hubert M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,
werden Sie sich in Bayern dafür einsetzen das in Bayern wie in Bremen eine Qualifizierte Leichenschau (siehe: https://www.kvhb.de/bremen-fuehrt-qualifizierte-leichenschau-ein und https://www.kvhb.de/sites/default/files/gesetz-ueber-leichenwesen-bremen.pdf) eingeführt wird? Dies verhindert sehr viele nicht gesehene Mordfälle, Unfälle (Versichungsfolgeleistungen an Hinterbliebene), Fehlbehandlungen usw. Sind dazu oder zu vergleichbaren Gesetzen von Ihrer Fraktion schon Anträge eingebracht worden? Sollten Sie nicht dafür Zuständig sein, werden Sie diese Anfrage an eine Zuständige Person aus Ihrer Fraktion weiter leiten oder an Ausschüssen im Landtag?
Ich würde mich über eine Beantwortung freuen.
Freundliche Grüße
H. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Januar 2018. Darin weisen Sie auf die im vergangenen Jahr erfolgte Einführung einer sogenannten qualifizierten Leichenschau in der Hansestadt Bremen hin und werfen die Frage auf, ob angesichts der zu erwartenden Vorteile ein entsprechender Schritt nicht auch in Bayern vollzogen werden sollte.
Die von Ihnen angesprochene Gesamtproblematik, wonach aufgrund nicht sachgemäß durchgeführter Leichenschauen nicht natürliche Todesfälle bis hin zu vorsätzlichen Tötungsdelikten nicht als solche erkannt würden, wird bereits seit längerer Zeit diskutiert. Insoweit geht es vor allem darum, wie das System der Leichenschau verbessert werden kann.
Für das Erkennen fremdverschuldeter Todesfälle ist die Qualität der Leichenschau in der Tat von zentraler Bedeutung. Nur wenn der die Leichenschau durchführende Arzt die Todesart zutreffend qualifiziert, haben die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, einen fremdverschuldeten Todesfall aufzuklären. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach der Besorgnis Ausdruck verliehen, dass die derzeitige Praxis der Leichenschau die Feststellung nicht natürlicher Todesfälle nicht immer sicher gewährleiste.
Auch ich bin der Ansicht, dass weiterhin Verbesserungsbedarf im Bereich der äußeren Leichenschau besteht und brachte dies in der Justizministerkonferenz bereits verschiedentlich zum Ausdruck. Dort wurden auch bereits diverse Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau erarbeitet, die - in meinen Augen bedauerlicherweise - bislang nicht ausreichend umgesetzt wurden.
Für den von Ihnen konkret angesprochenen Aspekt einer grundsätzlichen Trennung von ärztlicher Todesfeststellung einerseits und äußerer Leichenschau durch hierfür besonders qualifizierte Ärzte andererseits, ist in Bayern allerdings nicht das Justizressort, sondern das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig. Ich muss Sie daher darum bitten, Ihre Anfrage insoweit dorthin zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL