Frage an Winfried Bausback von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Bausback,
vor wenigen Tagen berichtete die Süddeutsche Zeitung über eine offensichtliche Ungleichbehandlung von zwei Rechtsanwält(inn)en durch die Staatsanwaltschaft in Landshut. Diese ist dem bayer. Justizministerium (Ihr Ressort) organisatorisch und disziplinarisch unterstellt. Es geht um die Akteneinsicht im Zusammenhang einer Strafanzeige gegen Unbekannt von zwei Freisinger Bürgern wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/dritte-startbahn-beduerfnis-zur-geheimhaltung-1.3431783
Die Strafanzeige wurde wg. (angeblich) mangelndem Anfangsverdachts von der Staatsanwaltschaft Landshut nicht weiter verfolgt.
Meine Fragen:
- Auch wenn Sie für Gewöhnlich Entscheidungen der Ihnen unterstellten Staatsanwaltschaften in Bayern -zumindest öffentlich- nicht kommentieren, so frage ich Sie dennoch, ob Sie mit mir konform gehen, wenn ich behaupte, dass die Ungleichbehandlung des Rechtsbeistands der beiden Kläger, Herrn RA Mangold einerseits und des Rechtsbeistands der Flughafen München GmbH (FMG), Frau RAin von Stetten, andererseits ein klarer Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz (Art 3(1) GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html ) ist?
- Hand aufs Herz: Hatte Ihr Kabinettskollege Dr. Markus Söder MdL (CSU), der bekanntlich der AR-Vorsitzende der FMG ist (siehe z.B. https://www.radioarabella.de/arabella-aktuell/satellit-am-muenchner-flughafen-feierlich-eroeffnet/ ), irgendwie im Hintergrund mitgemischt und Einfluss auf die Staatsanwaltschaft Landshut oder gar auf Sie persönlich genommen (das traue ich Herrn Dr. Söder durchaus zu, denn er "spielt" bekanntlich gerne "mit gezinkten Karten": http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.fauxpas-in-talksendung-guenther-jauch-soeder-hockt-mitarbeiterin-ins-publikum-zum-klatschen.749460cc-eb26-433f-981a-8c6c6c877683.html )?
Danke für Ihre baldige und ehrliche Antwort!
MfG
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
für Ihre Anfrage vom 26. März 2017 danke ich Ihnen. Sie beziehen sich darin auf einen Pressebericht vom 22. März 2017 zur Gewährung von Akteneinsicht in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Landshut.
Für den unterschiedlichen Umfang der gewährten Akteneinsicht gibt es nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft gute Gründe. Bei der Entscheidung über die Akteneinsichtsgesuche des betroffenen Unternehmens einerseits und des Anzeigeerstatters andererseits mussten aus rechtlichen Gründen unterschiedliche Erwägungen angestellt werden. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt daher nicht vor.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, dem Rechtsanwalt des Anzeigeerstatters nicht in alle Teile der Akten Akteneinsicht zu gewähren, wurde vom Amtsgericht Landshut bestätigt. Weil die Gericht nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, darf ich diese Entscheidung nicht bewerten. Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass mir nähere Ausführungen zu dem konkreten Einzelfall an dieser Stelle nicht möglich sind.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Einflussnahme von Mitgliedern der bayerischen Staatsregierung auf die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Landshut nicht stattgefunden hat.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL