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Winfried Bausback
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Frage von Harald K. •

Frage an Winfried Bausback von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,

Ihren beiden Parteifreunden MdL Andreas Schalk und MdB Artur Auernhammer habe ich kürzlich auf abgeordnetenwatch.de folgende Frage gestellt:

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 reisten nach unterschiedlichen Schätzungen 1,5 bis 2 Millionen sogenannte Flüchtlinge aus Afrika und Asien, überwiegend über die Österreichische Grenze, d.h. aus einem EU-Mitgliedsstaat, nach Deutschland ein und beantragten in der Mehrzahl politisches Asyl. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert im Artikel 16a Absatz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Absatz 2 lautet: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem ... .
Bitte erläutern Sie weshalb die gesamte politische Klasse dieses Landes, insbesondere Bundeskanzlerin Merkel und die Regierung inklusive der CSU-Minister bis heute vollkommen folgenlos grundgesetzwidrig handeln können und auch die Medien Ihrer Meinung nach diesen Umstand nicht thematisierten?

Beide haben zwar eine Antwort veröffentlicht, aber den Kern der Frage nach Artikel 16a Absatz 2 GG mit keiner Silbe erwähnt (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/artur-auernhammer/question/2017-12-03/295062 bzw. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-schalk/question/2018-03-03/297427).

Meine Frage:

Gibt es eine interne Anweisung an Parteifunktionäre bzw. Mitglieder der CSU bestimmte Artikel des Grundgesetzes nicht öffentlich zu diskutieren und falls nicht, wie würde Ihre Antwort ausfallen?

Mit freundlichen Grüßen
H. K.
Ansbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. April.

Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass der große Zustrom von Flüchtlingen bei vielen Menschen Fragen und Sorgen hervorgerufen hat. Die Flüchtlingsfrage hat unser Land vor gewaltige Herausforderungen gestellt und fordert vor allem von der Politik ein ebenso entschlossenes wie umsichtiges Handeln.

Ich kann Ihnen versichern, dass der angemessene Umgang mit dem Flüchtlingszustrom in der Bayerischen Staatsregierung intensiv diskutiert wurde und hierbei insbesondere auch die verfassungsrechtlichen Dimensionen des Asylrechts beleuchtet worden sind.

Für uns in der Bayerischen Staatsregierung ist ganz klar: Diejenigen Flüchtlinge, die tatsächlich einen Anspruch auf unseren Schutz haben, wollen wir einerseits bestmöglich integrieren. Andererseits tragen wir natürlich Verantwortung für unsere Bevölkerung. Unsere kulturelle Identität darf nicht in Gefahr geraten. Unser Rechtsstaat nicht zurückweichen. Nicht bleibeberechtige Zuwanderer müssen deshalb konsequent zurückgeführt werden. Diese Maximen haben die bayerische Flüchtlingspolitik von Anfang an bestimmt und werden dies auch weiterhin tun.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback

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