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Winfried Bausback
CSU
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Frage von Horst M. •

Frage an Winfried Bausback von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bausback,

setzen Sie sich für Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetz (siehe BaWü, NRW, Thüringen) oder Transparenzgesetzes (siehe Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz) ein? Welches ist Ihrere Meinung nach das sinnigere Gesetz. Gibt es von Ihnen oder Ihrer Fraktion bereits Anträge oder Gesetzes Initiativen darüber? Bitte um Nennung der genauen Anträge.

Vielen Dank

Horst Müller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

In Ihrer Nachricht fragen Sie, ob ich mich für die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes bzw. eines Transparenzgesetzes einsetze, wie es sie z.T. in anderen Bundesländern gibt.

Die Frage nach Datenschutz- und Informationsgesetzen finde ich in unserer heutigen Zeit richtig und wichtig. Jeder von uns tut gut daran, im Blick zu behalten, wer was mit unseren Daten macht.

Deshalb ist es auch gut, dass auf Bundesebene und in einigen Bundesländern nunmehr Gesetze geschaffen worden sind, die hier Regelungen schaffen. Bayern hat kein solches, neues Gesetz auf den Weg gebracht. Denn in Bayern haben wir bereits ein Gesetz, in dem eben solche Fragen geregelt sind: das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG). Bereits nach geltendem Recht haben unsere Bürger eine Reihe von Informationsrechten: Darunter fallen einige antragsabhängige Rechte sowie insbesondere das in Art. 39 BayDSG geregelte allgemeine Auskunftsrecht über den Inhalt von Dateien und Akten von Behörden oder öffentlichen Stellen. Ein gesondertes bayerisches Informationsfreiheitsgesetz würde für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger keinen Mehrwert gegenüber den bereits bestehenden Regelungen bieten. Denn auch die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze auf Bundes- und Länderebene sehen allesamt Ausnahmebestimmungen vor, mit denen bestimmte Auskünfte verweigert werden können. Zudem relativieren diese Gesetze durchgängig den Schutz personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger. Häufig enthalten sie auch Vorschriften, die in der Sache einen unnötigen Verwaltungsmehraufwand mit sich bringen. Genau diese Nachteile vermeidet das Recht auf Auskunft in Art. 39 BayDSG, während es gleichzeitig gewährleistet, dass dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in angemessener Weise Rechnung getragen wird.

Sehr geehrter Herr M.,

nicht auf den Titel eines Gesetzes kommt es an, sondern auf den Inhalt! Unser Bayerisches Datenschutzgesetz enthält längst die Transparenzrechte, die in anderen Bundesländern erst - öffentlichkeitswirksam - in Gesetzesform gegossen wurden. Sie können sich sicher sein, dass wir im Landtag und der Bayerischen Staatsregierung auch künftige technische und gesellschaftliche Entwicklungen des Informationszeitalters im Blick behalten und entsprechend reagieren werden.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Bausback

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