
(...) zu Ihrer Anfrage vom 14. Januar 2016 teile ich Ihnen mit, dass das Thema der „Videographie von Untersuchungsgesprächen" nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz fällt. Inwieweit solche Untersuchungsgespräche aufgezeichnet werden (können), liegt, da es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung hierzu fehlt, im Entscheidungsbereich des mit der Begutachtung beauftragten Sachverständigen. (...)