Frage an Winfried Bausback von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. iur. Bausback,
mich unteressiert zumächst, was Sie an der Beantwortung der drei Fragen hindert, welche Ihnen von Herrn Meißner vor mehr als 11 Monaten hier gestellt wurden (1).
Zugleich bitte ich Sie höflichst, doch noch vollständig und wahrheitsgemäß hier zu antworten. Die später gestellten Fragen beantworteten sie ja auch.
Zusätzlich möchte ich heute bei Ihnen in Erfahrung bringen, was der bayerische Staat gegen diejenigen Richter unternommen hat und unternimmt, welche medizinischen (und psychologischen?) Sachverständigen eine Beurteilungstendenz vorgeben wollen(2).
Liegt nicht eine Art Anstiftung zur Austellung und zum Ausreichen eines falschen Gesundheitszeugnisses vor?
Wurde schon einmal ein Arzt oder auch ein Psychologe (z.B. in der Sorgerchtspraxis) verurteilt oder - ggf.- warum nicht?
Haben Sie bei der Münchner Medizin- Professorin Dr. med. Ursula GRESSER (CSU) darum gebeten, daß sie die in der zitierten (2) Studie befragten Gutachter ermutigt, bei Ihnen bzw. z.B. bei eine Untersuchungskommission über das Verhalten bayerischer Richter auszusagen oder wünschen Sie, daß jedenfalls in Ihrem Verantwortungsbereich alles so weitergeht wie von JORDAN und GRESSER beschrieben?
Wie könnten Sie das mit Ihrem Amtseid, dem Wissenschaftsethos eines Juraprofessors - und mit Ihrem reinen Gewissen- in Einklang bringen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Kupferschmiedemeister und Obmann der Feldgeschworenen
1): http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f429100.html#q429100
2): siehe JORDAN/GRESSER (LMU München) im Deutschen Ärzteblatt Bd. 111(6) vom 7. Februar 2014, S. A 201-2012 http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=154014
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. November.
Soweit Sie darin auf eine frühere Anfrage von Herrn Wilfried Meißner Bezug nehmen, teile ich Ihnen mit, dass eine entsprechende Anfrage vor einigen Monaten nicht beantwortet wurde, da diese aufgrund des Verstoßes gegen den sog. Moderations-Codex der Seite abgeordnetenwatch.de von dieser nicht freigeschaltet wurde.
Im Übrigen sprechen Sie die auszugsweise im Deutschen Ärzteblatt 2014 veröffentlichte Studie "Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern" an. Nach dieser Studie haben 28% der Psychiater und 42,5% der Psychologen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, angegeben, bei Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben worden sind, entweder in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben.
Festzustellen ist zunächst, dass Sachverständige nach den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet sind, die zu erstellenden Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten und entsprechend vereidigt werden können. Entscheidende Kriterien für Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Beauftragung von Sachverständigen sind, dass diese ein fachlich fundiertes, belastbares und auch in einer etwaigen höheren Instanz tragfähiges Gutachten innerhalb angemessener Zeit vorlegen.
Die zitierte Studie ist bislang noch nicht vollständig veröffentlicht. Eine abschließende Auswertung und Bewertung kann daher derzeit nicht erfolgen. Bei vorläufiger Bewertung lässt die veröffentliche Fragestellung "Wurde Ihnen bei einem Gutachtenauftrag schon einmal eine Tendenz signalisiert?" offen, ob das Gericht den Sachverständigen gegenüber (lediglich) eine eigene Tendenz geäußert oder ob es ein vom Sachverständigen erwünschtes Ergebnis angedeutet hatte. Letzteres wäre auch aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
Nach Veröffentlichung der vollständigen Studie "Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern" wird diese seitens des Staatsministeriums der Justiz ausgewertet und bewertet werden. Die Thematik wurde bereits zum Gegenstand regelmäßiger Dienstbesprechungen gemacht, um die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis entsprechend zu sensibilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback