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Winfried Bausback
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Frage von Bernd R. •

Frage an Winfried Bausback von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. iur. Bausback,

vielen Dank für Ihre Antwort (1)
Sie antworten:
„Die Thematik wurde bereits zum Gegenstand regelmäßiger Dienstbesprechungen gemacht, um die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis entsprechend zu sensibilisieren.“

Mich interessiert, ob bei diesen Besprechungen schon einmal das Thema der Videografie von Untersuchungsgesprächen ergebnisorientiert erörtert wurde?

Im Internet las ich:, Videografie wirke auf Psycho-Fachkräfte wie "des Teufels Weihwasser für die Psychiaterin"(2).
Die Gießener Rechtspsychologin Andrea Jacob behauptet zudem, es gäbe bei Psych.- Begutachtungen Narrenfreiheit“(3).

Stimmt das denn mit den Ergebnissen Ihrer Ermittlungen/Dienstbesprechungen überein?
Wie sollen sich nach Ihrer Meinung Probanden vor der „Narrenfreiheit der Gerichtsgutachter“(3) schützen?

IHREN bisher veröffentlichten Einschätzungen (1) zufolge sind Gerichtsgutachter ja überaus zuverlässige Fachleute!

Wieso werden dennoch Dienstbesprechungen darüber abgehalten?

Ist der Bürger (ohne Vidiografie-Beweis) in Gerichtsverfahren realiter doch der Willkür von Narren ausgesetzt?

Sind Sie sich sicher, dass die Justiz und der Rechtsstaat nicht einen erheblichen Vertrauensverlust erleiden, wenn die Waffengleichheit in Gerichtsverfahren nicht gewährleistet werden kann wegen Nichtbweisbarkeit von Narrenarbeiten?

Haben die unzuverlässigsten Gerichtsgutachter hierbei nicht den größten Vorteil, wenn die Videografie möglichst nie eingeführt wird?

Mit der Bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten
und mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Kupferschmiedemeister und Obmann der Feldgeschworenen
1)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f446198.html#q446198
2)
https://kirchheim2014heimstetten.wordpress.com/2014/01/01/videographie-des-teufels-weihwasser-fur-die-forensischen-psychiaterin/
3.)
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/familiengericht-gutachten-100.html

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rieder,

zu Ihrer Anfrage vom 14. Januar 2016 teile ich Ihnen mit, dass das Thema der „Videographie von Untersuchungsgesprächen" nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz fällt. Inwieweit solche Untersuchungsgespräche aufgezeichnet werden (können), liegt, da es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung hierzu fehlt, im Entscheidungsbereich des mit der Begutachtung beauftragten Sachverständigen.

Die Auftragserteilung an Sachverständige hingegen erfolgt durch Gerichte und Staatsanwaltschaften und gehört insofern zum Geschäftsbereich der Justiz. Wenn, wie die Studie „Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern“ nahe legt, eine Reihe von Sachverständigen zumindest den Eindruck haben, dass ihnen seitens der Gerichte eine Tendenz für das Ergebnis ihrer Begutachtung signalisiert worden sei, so ist dies für mein Haus ein Anlass, im Rahmen von Dienst-besprechungen entsprechend zu sensibilisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL
Staatsminister

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