Frage an Winfried Bausback von Kristina M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Bausback,
immer wieder stehen Politiker in der Diskussion, ob sie noch unabhängig sind aufgrund von engen Verbindungen zu Lobbyisten, Vorträgen, etc.
Gleiches gilt aber auch für die Justiz, ihre Richter, Staatsanwälte, Polizei, etc.
Beispiel:
http://www.lawclinicmunich.de/neuigkeiten/109-orga-team-muenchner-forum
"Der Seminartag ist eine interne Veranstaltung. In diesen Seminaren können sich nur die geladenen Kolleginnen und Kolegen der Refugee Law Clinics aus München, Deutschland und Europa fortbilden. Daher können sich die Kollegen und Kollegen bereits gesondert für die gesamte Veranstaltung anmelden.
Zur zugangsbeschränkten Anmeldung geht es hier: ... Den Zugangsschlüssel hast Du über deine Refugee Law Clinic erhalten.
Stefan Böhm, Richter am Verwaltungsgericht München, wird darüber informieren, wie man ein rechtsprechendes Organ bereits bei der Einleitung seiner Schritte überzeugt und dabei auf die maßgebliche Rechtsprechung der Bayerischen Verwaltungsgerichte zu Dublin-Verfahren eingehen."
Deshalb meine Fragen an Sie:
1. Wahrt Richter Böhm mit seinem Vortrag noch die unabhängige Justiz?
2. Erfolgt der Vortrag ehrenamtlich oder gegen Bezahlung?
3. Das Seminar richtet sich an eingeschränkte Seminarteilnehmer. Ist dies bei einem so wichtigen und komplexen Recht einem Richter erlaubt?
4. Wie kann der Zugang von Richtervorträgen und Richterseminaren für alle Bürger ermöglicht werden? Zum Beispiel Thema Klage Sozialwohnung beim Verwaltungsgericht.
5. Finden derartige Richtervorträge und Richterseminare auch in anderen Bereichen statt, z.B. Sozialrecht?
6. Können derartige Richtervorträge und Seminare künftig allen Bürgern zur Verfügung gestellt werden, da nicht immer Beratungsschein und Prozesskostenhilfe bewilligt wird, Fachbücher teuer sind, etc.
Vielen Dank für Ihre Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Mittere,
mit Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf Angaben, die auf der Internetseite eines privaten Vereins veröffentlicht sind, der laut den dortigen Angaben kos-tenlose Rechtsberatung für Flüchtlinge anbietet. Die von Ihnen konkret in Bezug genommenen Aussagen auf der Internetseite beziehen sich offenbar auf eine interne Fortbildungsveranstaltung für Vereinsmitglieder, an der ein Richter der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit als Referent mitgewirkt hat. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht keine Zuständigkeit des Staatsministeriums der Justiz; vielmehr gehört die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern zum Ressortbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zu dem konkret angesprochenen Vorgang, an den auch Ihre Folgefragen anknüpfen, nicht Stellung nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL