![Winfried Bausback Portrait von Winfried Bausback](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/bausback.jpg?itok=0C7npJ6q)
(...) Bei der Entscheidung über die Akteneinsichtsgesuche des betroffenen Unternehmens einerseits und des Anzeigeerstatters andererseits mussten aus rechtlichen Gründen unterschiedliche Erwägungen angestellt werden. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt daher nicht vor. (...)