(...) 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes hat in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Dieser Grundsatz wird auch durch europäisches Recht nicht aufgehoben, weil der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Schengener Grenzkodex und die Dublin-Verordnung es erlauben, nach Einführung von Binnengrenzkontrollen Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der Grenze zurückzuweisen. (...)
(...) Bei der Entscheidung über die Akteneinsichtsgesuche des betroffenen Unternehmens einerseits und des Anzeigeerstatters andererseits mussten aus rechtlichen Gründen unterschiedliche Erwägungen angestellt werden. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt daher nicht vor. (...)
(...) für Ihr Schreiben vom 14. Januar 2017, in dem Sie nach dem Sachstand der rechtspolitischen Debatte um eine Entkriminalisierung der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts fragen, danke ich. (...)
(...) bereits Mitte Juni 2016 habe ich mich mit einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung zur Vermeidung von Kinderehen an den Bundesjustizminister gewandt. Eine Gesetzesänderung ist nötig, da nach den derzeit geltenden Regelungen die Voraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten dem Recht des Staates unterliegen, dem er angehört, und im Ausland teilweise Kinder unter 16 Jahre wirksam die Ehe schließen können. (...)
(...) Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige kam zum Ergebnis, dass beim Beschuldigten zur Vorfallszeit eine - inzwischen wieder abgeklungene - vorübergehende krankhafte seelische Störung mit massiver Situationsverkennung vorgelegen hat. In deren Folge war die Fähigkeit des Beschuldigten, das Unrecht seines Verhaltens einzusehen, aus medizinischer Sicht - zumindest nicht ausschließbar - aufgehoben. (...)
(...) Soweit es daher um den Inhalt der Entscheidung geht, insbesondere die Frage der Schuld eines Angeklagten oder die Art und Höhe einer Strafe, trifft diese das Gericht in richterlicher Unabhängigkeit. Sie werden daher sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich als Bayerischer Justizminister gerichtliche Entscheidungen in Einzelfällen nicht beurteilen kann. (...)