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Winfried Bausback
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Frage von Susanne B. •

Frage an Winfried Bausback von Susanne B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,

die FAZ brachte am 12.6.2016 eine Agenturmeldung mit dem Titel „Hunderttausende Ermittlungsverfahren für den Papierkorb“. Darin steht, dass Deutschlands Staatsanwälte wohl keinen übermäßigen Eifer bei der Strafverfolgung von Flüchtlingen bezüglich unerlaubter Einreise entwickeln und sich die Frage stelle, ob womöglich hunderttausende Flüchtlinge eingereist sind, ohne dass ermittelt wurde. Weiter heißt es: „Hinter den Kulissen gibt es in der Justizministerkonferenz ein Tauziehen. Niedersachsen und das Saarland schlugen im vergangenen Herbst vor, die unerlaubte Erst-Einreise und den ‚einfachen‘ unerlaubten Aufenthalt zu ‚entkriminalisieren‘.“ Begründung: „Um den hiermit verbundenen hohen Arbeitsaufwand, dem wegen der regelmäßig erfolgenden Einstellungen der Verfahren wenig praktischer Nutzen gegenüber steht, zu vermeiden.“ Bayern wolle da aber „auf keinen Fall mitmachen“. Darf man erfahren, welchen Fortgang die Debatte hinter und vor den Kulissen der Justizministerkonferenz genommen hat? Wurde dem Begehren der Länder Niedersachsen und Saarland trotz Ihres Vetos stattgegeben? Falls nicht: Steht die Sache noch zur Diskussion oder ist sie vom Tisch?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort
Susanne Baumstark

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Baumstark,

für Ihr Schreiben vom 14. Januar 2017, in dem Sie nach dem Sachstand der rechtspolitischen Debatte um eine Entkriminalisierung der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts fragen, danke ich.

Die Thematik wurde auf Initiative der Justizministerkonferenz ausführlich im Rahmen einer durch den Strafrechtsausschuss eingesetzten Länderarbeitsgruppe, an der auch Bayern beteiligt war, behandelt.

Aus bayerischer Sicht haben wir im Rahmen dieser Arbeitsgruppe u.a. darauf hingewiesen, dass die maßgebliche Strafnorm des Aufenthaltsgesetzes (§ 95) der Durchsetzung des grundlegenden staatlichen Interesses dient, die Zuwanderung nach Deutschland zu steuern und zu begrenzen. Eine Aufweichung des Strafrechtsschutzes habe lediglich den Effekt, dass strafwürdiges Unrecht nicht hinreichend geahndet werden könne, das in der Beeinträchtigung des Interesses an einer Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung liegende Grundübel aber in keiner Weise beseitigt würde. Es würde durch den Staat selbst vielmehr der fatale Eindruck erweckt, als seien Verstöße gegen das staatliche Kontrollregime des geltenden Ausländerrechts tolerierbar.

Ungeachtet des Umstands, dass eine abschließende Befassung der Justizministerkonferenz mit dem Bericht sowie Beschlussvorschlag der Länderarbeitsgruppe noch aussteht, sehe ich derzeit keine politische Mehrheit für Überlegungen, die auf eine Entkriminalisierung von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz abzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback

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