Frage an Winfried Bausback von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pof. Dr. iur. Bausback,
am 1.4.2014 baten Sie im Zusammenhang mit der Angelegenheit um den Würzburger Forensik- Prof. K. (1) um Verständnis dafür , "dass schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einem gegen Dritte geführten Ermittlungsverfahren erteilt werden können."(2)
Hierzu möchte ich gern wissen, wie das Verfahren ausging, insbesondere, unter welchen Bedingungen der Kollege wieder als Arzt arbeiten und lehren darf.
Gehe ich recht in der Vermutung, daß "Prof. K" 2001 öffentlich "Für mehr Qualität bei psychiatrischen Gutachten" eingetreten sein soll (3)?
Hierzu wüßte ich gern, welche nachweisbaren Fortschritte es bzgl. der Zuverlässigkeit / Irrtumsvermeidung bei der Begutachtung auf den Gebieten der Psychiatrie und Psychologie in Bayern gibt.
Insbesondere interessiert micb natürlich, ob Sie vielleicht doch schon einmal im Rahmen eines Pilotprojektes z.B. allen Probanden eines bestimmten OLG- Bereiches die Möglichkeit der Komplettvideografie einräumen oder nicht, nachdem ja Gutachter bereits heute eine Tondokumentation zu dulden haben (4) und anderen Juristen / MdB nah reifl. Überlegung keine Gründe gegen das Verfahren einfallen (5).
Ich bitte um vollständige und wahrhheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
-Sachverständiger-
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) vgl. Focus vom 24.2.2014: "Eigendynamik im Kopf" http://www.focus.de/panorama/reportage/report-eigendynamik-im-kopf_id_3635845.html
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_winfried_bausback-1480-77891--f416571.html#q416571
3) https://idw-online.de/de/news41915
4) zuletzt OLG Hamm Az 14 UF 135/14, zitiert http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html
5) z.B. Ihrer Genossin / Richterin a.D. LAUNERT seit Anfang 2/2016 http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f450315.html#q450315
Sehr geehrter Herr Meißner,
zu Ihrer Anfrage vom 14. September 2016 teile ich Ihnen mit, dass das von Ihnen angesprochene Verfahren gegen Herrn Prof. Dr. K. von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Erholung eines Sachverständigengutachtens gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt wurde.
Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige kam zum Ergebnis, dass beim Beschuldigten zur Vorfallszeit eine - inzwischen wieder abgeklungene - vorübergehende krankhafte seelische Störung mit massiver Situationsverkennung vorgelegen hat. In deren Folge war die Fähigkeit des Beschuldigten, das Unrecht seines Verhaltens einzusehen, aus medizinischer Sicht - zumindest nicht ausschließbar - aufgehoben.
Soweit Sie anfragen, ob und zu welchen Bedingungen Herr Prof. Dr. K. weiter praktizieren darf, ist eine hiesige Zuständigkeit nicht gegeben. Für die Zulassung ist die jeweilige Ärztekammer zuständig, die der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landesministeriums für Gesundheit unterstehen. Es sei jedoch erwähnt, dass der im oben genannten Verfahren beauftragte Sachverständige außerdem zusammenfassend feststellte, dass nach seiner Beurteilung Anhaltspunkte dafür fehlen, dass es bei den übrigen beruflichen Obliegenheiten zu fehlerhaftem Vorgehen gekommen ist.
Auf Ihre weitere Frage teile ich Ihnen mit, dass in Bayern von Seiten der Justiz derzeit keine Pilotprojekte existieren, die Exploration von Probanden auf Video aufzuzeichnen. Es bestehen in Bayern auch keine derartigen Überlegungen.
Zur Frage, ob Herr Prof. Dr. K. in der Vergangenheit für mehr Qualität bei psychiatrischen Gutachten eingetreten ist, existieren hier keine über die öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehenden Erkenntnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL
Staatsminister