Frage an Winfried Bausback von Hartmut Georg M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bausback,
das sogenannte Schutzalter liegt in Deutschland bei mindestens 14 Jahren. Hierzu sende ich Ihnen diesen Link mit: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre
Wie kann es dann sein, dass Herr Justizminister Maas ein Gesetz gegen Kinderehen andeutet und diese Aussage laut diesem Bericht zurück nahm? : http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/proteststurm-kinderehe-48513366.bild.html
Ich sehe es so: wenn jemand mit einer Minderjährigen aus dem Ausland zuzieht, müsste trotzdem deutsches Recht angewandt werden. Sehen das Juristen und Politiker anders? Warum? Gilt der Gleichheitsgrundsatz hierzulande nicht mehr? Ist es nicht so, dass nur 18 Jahre alte Menschen heiraten dürfen oder 16-18 Jahre alte Menschen mit Zustimmung von mindestens einem Elternteil? Also Deutsche ggf. einsperren und bei muslimischen Zuwanderern wegsehen?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Georg Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
bereits Mitte Juni 2016 habe ich mich mit einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung zur Vermeidung von Kinderehen an den Bundesjustizminister gewandt. Eine Gesetzesänderung ist nötig, da nach den derzeit geltenden Regelungen die Voraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten dem Recht des Staates unterliegen, dem er angehört, und im Ausland teilweise Kinder unter 16 Jahre wirksam die Ehe schließen können. Solche Ehen sind derzeit in Deutschland nur durch gerichtliche Entscheidung aufhebbar. Ich setze mich daher in der derzeit tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine gesetzliche Regelung ein, nach der Kinderehen von unter 16-Jährigen künftig nicht nur aufhebbar, sondern von Anfang an nichtig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback