(...) Insofern ist sicherzustellen, dass Institutionen wie das Bundesamt für Strahlenschutz transparent arbeiten und von beiden Seiten beraten werden: von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in ihrer Arbeit zu dem Schluss kommen, dass keine gesundheitlichen Risiken für Mensch und Umwelt bestehen; aber auch von solchen, die das bezweifeln und auf mögliche Gefahren hinweisen. Denn im Bundesamt für Strahlenschutz muss schlussendlich entschieden werden, welche Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung notwendig sind. Wir als Politik können diese Aufgabe nicht übernehmen, sondern wir müssen den Rahmen setzen, dass bestmöglich im Sinne der Bevölkerung entschieden wird. (...)