
(...) Grundsätzlich ließe sich eine Umsatzsteuer auch gar nicht praktizieren, wenn hierbei von Seiten der Anbieter von Lieferungen oder sonstigen Leistungen für jedes Produkt oder jede Dienstleistung die darin enthaltenen diversen anderen Steuern und Abgaben ermittelt und als Berechnungsgrundlage verwendet werden müssten, da so die Bürokratiekosten für die Anbieter dramatisch erhöht würden. (...)