Frage an Volkmar Vogel von TOBIAS R. bezüglich Soziale Sicherung
Wie ich der Presse entnehme, haben Sie auf einen Antrag der sog. Linkspartei, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf ´Kinder-Produkte´ wie z.B. Windeln anzuwenden mit Enthaltung gestimmt. Alle weiteren Abgeordneten der demokratischen Parteien, sollen mit Nein gestimmt haben.
Warum halten Sie es nicht für sinnvoll, den ermäßigten Steuersatz z.B. auf Windeln anzuwenden?
Und warum hat - Ihrer Einschätzung nach - der Rest der CDU auf den Antrag mit Nein gestimmt?
Mit freundlichem Gruß, TOBIAS RÜGER
Sehr geehrter Herr Krüger,
gerne antworte ich auf Ihr Schreiben, auch weil bei Ihren Ausführungen einige Details durcheinander geraten sind.
Zunächst stimmt es, dass die Linken einen Antrag zur Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent eingebracht haben. Dieser trägt die Drucksachennummer 16/4485. Allerdings stand nicht der Antrag selbst, sondern die Beschlussempfehlung und der Bericht des federführenden Finanzausschusses zu eben diesem Antrag in der vergangenen Sitzungswoche zur Abstimmung. Dieser Bericht trägt die Drucksachennummer 16/6732. Sowohl der federführende Finanzausschuss als auch die beiden mitberatenden Ausschüsse der Ressorts Haushalt sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben diesen Antrag abgelehnt. Infolge haben also nicht alle weiteren Abgeordneten der demokratischen Parteien mit Nein gestimmt, wie von Ihnen geschildert, sondern mit Ja. Die Abgeordneten sind nämlich der ablehnenden Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gegen den Antrag der Linken gefolgt.
Es stimmt, dass meine Fraktionskollegin Uda Heller und ich uns bei der
Abstimmung enthalten haben. Für mein Stimmverhalten gibt es folgende Gründe:
Prinzipiell halte ich eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent bei Kinderprodukten nicht förderlich oder gleichsetzbar mit den Begriffen „familien- bzw. kinderfreundlich“. Davon würden Spitzenverdiener gleichermaßen profitieren wie Menschen mit Kindern aus ärmeren Verhältnissen. Zudem präzisiert der Antrag nicht, welche Artikel unter „Kinderprodukten“ zu verstehen sind. Sind das Windeln, Schnuller und Babynahrung oder auch etwa auch elektronische Spielkonsolen, Gameboys und
Joysticks?
Für richtiger halte ich es, Familien mit Kindern finanziell zu unterstützen.
Diese Hilfe muss sowohl durch den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen als auch durch eine Erhöhung des Kindergeldes sowie durch die Einführung eines Betreuungsgeldes angeboten werden. Hinter all diesen Maßnahmen steht die Union. So haben CDU und CSU in der letzten Sitzungswoche im Jahr 2007 der Einführung eines Erwerbstätigen- und Kinderzuschusses zugestimmt. Sobald der Existenzminimumsbericht des Bundesfinanzministers im Herbst 2008 zu dem Ergebnis kommt, dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu einem erhöhten Existenzminimum geführt haben, hält die Union es als ihre Pflicht, den Kinderfreibetrag anzuheben. Selbstverständlich wollen wir auch Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen, die vom Kinderfreibetrag nicht in vollem Umfang profitieren, durch die Anhebung des Kindergeldes entlasten. Gerade für Eltern mit niedrigem Einkommen bedeutet die Kindergelderhöhung eine spürbare Entlastung angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Wie sehr ich beim Thema Entlastung für Familien mit Kindern über den Tellerrand blicke, möchte ich Ihnen auch an einem weiteren Beispiel verdeutlichen: So habe ich bereits im Mai 2007 gemeinsam mit meiner Abgeordnetenkollegin Antje Tillmann im Kreise meiner Fraktionskollegen für einen ermäßigten Steuersatz auf Schulspeisungen geworben. Dies geschah im Zusammenhang mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema Fehlernährung und Übergewicht (Drucksachennummer 16/1846). Der Antrag sieht neben weiteren Maßnahmen auch die Prüfung einer Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung bei der Schulverpflegung vor.
All diese Beispiele zeigen, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr wohl umfassen und tiefgründig mit dem Thema Familien- und Kinderfreundlichkeit beschäftigt. Sie tut dies allerdings auf seriösem Wege ohne populistisch zu werden. Der besagte Antrag der Linken ist jedoch eben das. Populistisch und - mit Verlaub – grottenschlecht. Das Anliegen ist unausgereift dargelegt. Er besteht lediglich aus plakativen Forderungen, denen jegliche Finanzierungsmöglichkeiten fehlen. So gesehen kann ich das Abstimmungsverhalten meiner Kollegen gut verstehen. Um jedoch ein Signal für Kinder und für Familie zu geben, habe ich nicht mit der Ausschuss-Meinung
gestimmt.
Ich hoffe, dass Sie meine Gründe für mein Stimmverhalten verstehen können. Meine Enthaltung bitte ich nicht gleichzusetzen mit fehlendem Sinn für eine gerechte Familienpolitik.
Sollten Sie darüber hinaus, weitere Fragen haben, möchte ich Ihnen anbieten, meinem Büro freundlicherweise Ihre Anschrift und Telefonnummer zukommen zu lassen. Dann könnten wir einen persönlichen Gesprächstermin in einer meiner Sprechstunden vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages