Frage an Volkmar Vogel von Elisabeth P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Vogel,
auch, wenn man die Kompetenz des FLI nicht in Zweifel ziehen will, so muss man doch sagen, dass es mit seiner Wild- und Zugvogelhypothese im Moment ziemlich allein dasteht.
Sowohl die FAO, als auch einstimmig (!) die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft auf ihrerer letzten Tagung Ende September in Gießen, samt Kapazitäten wie Bairlein und Fiedler, der auch beim Constanze-Projekt mitarbeitete, haben darauf hingewiesen, dass kein Wildvogel ausgemacht werden kontne, der das Virus dauerhaft in sich trägt. Dies ist eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen Mettenleiters - bislang aber jedoch nicht mehr als eine Arbeitshypothese. Weiter mahnten beide Gesellschaften an, den Focus auf die Ausbrücke in den industriellen Teirhaltungen zu legen. Gerade hier können Viren ja leicht mutieren, wie übrigens auch das FLI zugibt.
Die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft erklärte zudem, die Monitoring-Programme (bei denen Ornithologen mitwirkten) zeigten,dass eine Verbreitung druch Wildvögel unwahrscheinlich sei. Dies bestätigte auch die FAO.
Dass der Virus bei Wildvögeln und Nutztieren der Gleiche war, kann viel eher durch Emissionen aus den betroffenen Betrieben zurückzuführen sein, in denen das Virus ja schon geraume zeit grassierte, wie die Untersuchungen zeigten. Wildvögel folgen ja nicht Handelswegen und geschäftliche Beziehungen bestanden zwischen den Betrieben. Ein Auftreten von H5N1 in verstecktert Form wird von der FAO aufgrund der Forschungsprogramme inzwischen für unwahrscheinlich gehalten.
Sollte nicht die Wahrscheinlichkeit eine hohe Rolle bei der Beurteilung spielen?
Warum werden internationale Empfehlungen wie die der FAO und die deutschen Ornithologen ignoriert?
Im Moment werden weltweit nach Aussagen der FAO keine mit H5N1 infizierten Wildvögel mehr gefunden. Aber es gilt die Stallpflicht - unbegrenzt, gerade in wasserreichen Gebieten, wo Gänse gehalten werden. Gänse leiden im Stall extrem.
Sehr geehrte Frau Petras,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Antwort auf Ihre beiden Schreiben etwas Zeit in Anspruch nimmt. Um Ihnen möglichst konkret auf Ihre Fragen und Anregungen zu antworten, bedarf es meinerseits noch weiterer Rückfragen auf diesem Gebiet.
Sobald uns alle Informationen vorliegen, werden wir Sie auf diesem Wege wieder kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Sehr geehrte Frau Petras,
vielen Dank für Ihre beiden Schreiben.
Zunächst ist einmal festzustellen, dass sich die Aussagen der FAO auf die Untersuchung der deutschen Wissenschaftler beziehen. Die FAO behauptet nicht, dass das Virus nicht durch Mutation in großen Geflügelbeständen entsteht, sondern warnt davor, dass das Virus in scheinbar gesunden Populationen überdauern und plötzlich wieder ausbrechen kann. Die FAO hat in diesen Beständen keine eigenen Untersuchungen durchgeführt, sondern bezieht sich – wie gesagt – auf die Ergebnisse der deutschen Untersuchungen. Danach sind in Deutschland im Jahr 2007 bisher bei 326 Wildvögeln HPAIV-H5NI-Infektionen labordiagnostisch nachgewiesen worden. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass das hochpathogene Virus bei Wildvögeln nicht verbreitet ist.
Die molekulare Analyse von Geflügelpest betroffenen Beständen isolierten Viren weist große Ähnlichkeiten zu dem in Geflügelpestviren Subtyp H5NI auf, die bei Wildvögeln im Jahre 2007 in Deutschland gefunden wurden. Diese sind ihrerseits eng verwandt mit Viren, die bei Ausbrüchen in der Tschechischen Republik und bei Wildvögeln in Frankreich im Jahr 2007 isoliert wurden. Deshalb liegt die Vermutung sehr nahe, dass das in den von Geflügelpest betroffenen Beständen nachgewiesene Virus ursprünglich aus der Wildvogelpopulation stammt.
Obige Aussagen sind Untersuchungsergebnisse, die unter der Leitung des FLI erarbeitet wurden. Ich sehe keinen Grund, an diesen Ergebnissen zu zweifeln.
Ich kann auch Ihrer Aussage nicht zustimmen, dass durch die Maßnahmen gegen die Geflügelpest die Freilandhaltung in Deutschland zerstört würde und viele alte Rassen dadurch aussterben würden. Die neue Geflügelpest-Verordnung beinhaltet deutlich erleichterte Kriterien im Vergleich zum bisher geltenden Recht, nach denen die zuständige Behörde Ausnahmen von der Aufstallung genehmigen kann. Schon in der Vergangenheit wurden weiträumig Ausnahmen genehmigt und damit die Haltung von Geflügel im Freien in vielen Teilen Deutschlands ermöglicht. Daran haben auch die Nachweise des Geflügelpestvirus in den drei Nutzgeflügelhaltungen in den Monaten Juni, August und September 2007 nichts geändert.
Natürlich wäre es für die betroffenen Betriebe und für den Tierschutz allgemein wünschenswert, dass bald ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Das FLI leistet dabei erhebliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Es arbeitet dabei eng mit der pharmazeutischen Industrie zusammen, deren Aufgabe es letztlich ist, die Marktreife bzw. die Zulassung zu erarbeiten. Dies wird wahrscheinlich noch mehrerer Jahre in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel