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Frage von Inken H. •

Frage an Volkmar Vogel von Inken H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Vogel,

die von Ihnen erwähnten Erkrankungen bei Wildvögeln erfolgten vor Monaten und waren lokal begrenzt. Im Moment wird weltweit kein H5N1 bei Wildvögeln gefunden!

Es ist so, dass Betriebe zu Unrecht durch die Stallpflicht in Existenznot geraten. So wurde im Umkreis von Wermsdorf im Zuge einer großen Jagd ein Forschungsprojekt zur Untersuchung, ob HPAI(H5N1) bei Wildvögeln der Region vorliege, durchgeführt. das Ergebnis war negativ. Dennoch besteht in der Region unbegrenzte Stallpflicht - obgleich dort Deutschlands größter Gänsebetrieb ansässig ist!
Die Tiere leiden entsetzlich unter der Stallpflicht - und die betreuenden Personen leiden mit!

Für Rügen gilt ähnliches. Auch hier sind keine Hinweise auf H5N1 vorhanden. Dennoch werden die Betriebe mit der Stallpflicht geschädigt. Die Tiere leiden, Nachzucht ist nicht möglich und Verbraucher müssen Bio-Geflügel im Ausland kaufen, wenn sie Wert auf artgerechte Tierhaltung legen - denn dort gibt es die Stallpflicht nur, wenn es wenigstens Anhaltspunkte für eine Gefährdung gibt. Dies ist bei uns nicht der Fall!
Die generelle Stallpflicht, die nur dort aufgehoben werden darf, wo es keine Wasserflächen gibt, suggeriert, diese würden ständig eine Bedrohung darstellen. Das ist jedoch nicht der Fall. Für Landräte ist es schwierig, Ausnahmen dort zu genehmigen, denn sie tragen allein das Risiko. H5N1 brach in geschlossenen Ställen aus. Bei 12 von 13 Fällen in Europa war dies so. Die Rügener Freiland-Gänse dagegen steckten sich nicht einmal an, als die Krankheit bei Wildvögeln auf der Insel nachgewiesen wurde. Eine Übertragungsmöglichkeit wird daher von Ornithologen als sehr unwahrscheinlich angesehen.

Bitte sehen Sie das Dilemma von Mensch und Tier! Sollte eine VO nicht mit Augenmaß erfolgen und eine so einschneidende Maßnahme nur dort erfolgen, wo H5N1 tatsächlich bei Wildvögeln vorhanden ist? Sollte nicht besser untersucht werden, warum geschlossene Betriebe oft betroffen sind?"

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hansen,

auf Ihr Schreiben vom 9.11.2007 zur Vogelgrippe darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Ihre Feststellung, es würde zurzeit kein H5N1 bei Wildvögeln gefunden, kann ich so nicht zustimmen. In mehreren Ländern Asiens wurden Infektionen mit HPAIV H5N1 Asia weiterhin festgestellt. Aktuelle Nachweise bei Hausgeflügel und/oder Wildvögel gibt es in Afghanistan, Bangladesch, China/Hongkong, Ghana, Indien, Malaysia, Myanmar, Pakistan und Togo. Im November 2007 ist ein Mann in Indonesien an Vogelgrippe gestorben, dies stand in allen Zeitungen.
Zur Beurteilung des Risikos muss man auch wissen, dass das stichprobenartige Wildvogel-Monitoring, so wichtig es für orientierende Untersuchungen zum Vorkommen des Virus ist, bei fehlenden Nachweisen nur eine begrenzte Aussagekraft hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit besitzt. Deshalb kann man nicht ausschließen, dass sich HPAIV H5N1 durch Wildvögel und andere belebte und unbelebte Vektoren verbreiten kann.

Zur Erstellung der allgemeinen Risikobewertung fand am 9.10.2007 eine Abstimmung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) mit ornithologischen Experten über den aktuellen Umfang der Wild- und Zugvogelbewegungen in Deutschland statt. Es wurde festgehalten, dass der Herbstzug in vollem Gange ist und die Wildvogeldichte nach den bisherigen Erfahrungen etwa Mitte November ihren Höhepunkt erreicht und danach bis zum Einsetzen des Frühjahrsvogelzuges auf relativ hohem Niveau bleibt.

Nach den bisher vorliegenden Fakten wird das Risiko des Eintrages von HPAIV H5N1 über Wildvögel in Hausgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Welche Maßnahmen an Ort und Stelle richtig sind, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich erwarte aber, dass die örtlichen Behörden sowohl im Hinblick auf die Infektionsgefahr als auch auf den Tierschutz verantwortlich handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel, MdB