Frage von Andre K. • 02.08.2023

Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle / Pressefoto
Bis November 2024 Mitglied der FDP
Grundsätzlich kann ich mir eine geringfügige Anpassung durchaus vorstellen. Ich werde das prüfen lassen.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Wir haben bislang viele große Reformen und Projekte angestoßen, damit der Verkehrssektor seinen Anteil zur Zielerreichung beiträgt.
inwieweit das Haustier kostenfrei zu befördern ist, obliegt den für den ÖPNV zuständigen Ländern.
Im Zuge der Neugestaltung werden wir verschiedenste Anpassungen vornehmen. Der Deutsche Bundesrat wird auch einen Grenzwert festlegen.