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Volker Wissing
parteilos
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Frage von Angelika G. •

Von Ihrer Seite wird ein Regressanspruch gegen Andreas Scheuer geprüft.

Davon abgesehen, dass ich moralisch und rechtlich absolut hinter dem Vorgehen stehe- wie sind die Ergolgsaussichten mehr als die vermutlich hohen Gutachterkosten aus dem Privatvermögen von Herrn Scheuer zurück zu bekommen? Vielleicht zählt auch die Abschreckungswirkung für die Zukunft?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Wie Sie der Berichterstattung entnehmen konnten, haben wir ein externes Gutachten erstellen lassen, um Rechtsfragen zu klären. Letztlich ist das keine politische, sondern eine rechtliche Frage. Dazu musste das Maß der Fahrlässigkeit untersucht werden. Als Minister habe ich auch die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Wenn es die Möglichkeit geben sollte, jemanden in Regress zu nehmen, dann wäre es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Regressforderungen durchgesetzt werden und nicht einfach die Akten in den Keller gelegt werden. Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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