Das Büro Volker Beck teilt mit: Die oben, am 26.2.08 veröffentlichte Antwort auf die Frage von Herrn Matthes entspricht nicht der von Volker Beck autorisierten Fassung:
Diese Antwort lautet vielmehr wie folgt:
(...) Selbst wenn man sich denn auf die Logik des derzeitigen Betäubungsmittelrechts einließe, ist es nicht ersichtlich, warum eine Pflanze wie Salvia divinorum ohne eine transparente Risikoanalyse in das BtMG aufgenommen wird, während bei der Streichung einer Substanz wie Modafinil seitens der Bundesregierung damit argumentiert wird, dass diese Substanz in anderen Ländern auf einem normalen Rezept erhältlich sei. Im Falle von Modafinil deutet übrigens einiges darauf hindeuten, dass die Streichung aus dem BtMG mit den Bemühungen des Herstellers im Zusammenhang steht, die europäische Zulassung dieses Arzneimittels auf weitere Indikationen auszuweiten. (...)
(...) Ex-Gay-Gruppen unterstützen junge Menschen nicht dabei, homosexuelle Gefühle zu akzeptieren (was laut Bundesregierung nachweislich zu "einer geringeren Anfälligkeit bezüglich psychischer Erkrankungen" führt), sondern sie problematisieren und therapieren an ihnen herum. Auch von Wüstenstrom scheint mir für junge Menschen im Coming Out keine empfehlenswerte Adresse. (...)
(...) Das andere ist die Sicht der Wissenschaft: In den Humanwissenschaften ist heute anerkannt, dass Homosexualität als solches weder einer Therapie zugänglich ist noch einer Therapie bedarf. Diese Auffassung der Bundesregierung (BT-Drs.16/8022) teile ich ausdrücklich. (...)
Sehr geehrter Herr Limper,
wir möchten Sie auf unsere Antwort auf die Frage von Herrn Dr. Hohage
verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck
(...) Also ist die Scharia vom Koran und den Lehren des Koran erheblich beeinflußt, aber kein Teil des Koran. Um ihre Frage zu beantworten: Die Scharia ist mir bekannt, ich halte Sie in einigen ihrer Ausprägungen weder für verfassungskonform noch für mit den Menschenrechten vereinbar. (...)