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Volker Beck
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Frage von Susanne F. •

Frage an Volker Beck von Susanne F. bezüglich Gesundheit

Zu meiner, von Ihnen beantworteten,
Frage vom 01.02.08 des Themas Salvia divinorum

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.02.08.

Möglicherweise ist Ihnen ebenfalls bekannt, das Huflattich auch nicht mehr von Apothekern ausgegeben werden darf?
Hier liegt zu Grunde, das eine schwangere Frau wohl etwas zu viel Tee davon zubereitet und konsumiert hatte.
Auch Schöllkraut betrifft diese Tatsache.

Zu beiden volksheilkundlichen Pflanzen gibt es genügend medizinische Nachweise über ihre Wirksamkeit.
Modafinil ist aus der Anlage 3 hingegen nun gestrichen, obwohl bekannt ist, das dieser Arzneistoff psychostimulierend ist und auch lebensbedrohliche Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen kann ( http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?p=Modafinil&src=suche&id=30252 ).

Ist es nicht eher dringend erforderlich die Stützsäulen des BtMG grundsätzlich zu überarbeiten und bestimmte Dosen in Abgabe/mg zuzulassen, als ein grundsätzliches Verbot einzuführen oder gar abzuschaffen?
Klar ist, das sämtliche Arzneimittel - chemische sowie pflanzliche - grundsätzlich immer zwei bis mehrere Wirkungen mit sich bringen. Ganz im Sinne von Paracelsus´ Wortlaut: Die Dosis macht dass ein Ding Gift ist und ein Ding nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Frederiksen,

das von Ihnen genannte Beispiel Modafinil verdeutlicht, dass das Verfahren, an dessen Ende die Streichung einer Substanz aus einem der Anhänge des BtMG bzw. die Aufnahme einer Substanz in das BtMG steht, wenig transparent ist. Es ist vor allem geprägt durch moralische Werturteile über bestimmte Substanzen und die Einflußnahme pharmazeutischer Unternehmen.

Selbst wenn man sich denn auf die Logik des derzeitigen Betäubungsmittelrechts einließe, ist es nicht ersichtlich, warum eine Pflanze wie Salvia divinorum ohne eine transparente Risikoanalyse in das BtMG aufgenommen wird, während bei der Streichung einer Substanz wie Modafinil seitens der Bundesregierung damit argumentiert wird, dass diese Substanz in anderen Ländern auf einem normalen Rezept erhältlich sei. Im Falle von Modafinil deutet übrigens einiges darauf hindeuten, dass die Streichung aus dem BtMG mit den Bemühungen des Herstellers im Zusammenhang steht, die europäische Zulassung dieses Arzneimittels auf weitere Indikationen auszuweiten.

Es ist eine Suchtpolitik nötig, die alle psychoaktiven Stoffe gleichermaßen betrachtet und dabei auch berücksichtigt, dass nicht jeder Konsum unweigerlich negative gesundheitliche Folgen hat. Dies könnte auch die Glaubwürdigkeit notwendiger Präventionsmaßnahmen erhöhen. Präventionsmaßnahmen müßten sich dann an der Gefährlichkeit der Substanzen orientieren und hätten eher der Charakter von abgestuften Maßnahmen der Marktkontrolle.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Beck