(...) Der Gesetzentwurf entstand unter Zustimmung von Union, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Auch wir halten die Einigung zum Wahlrecht nur für die 3.-Beste Möglichkeit. Denn er wird wohl zur Folge haben, dass der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate größer wird, als er es derzeit ist. (...)
(...) Wenn Herr Beck Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gehabt hätte, hätte er ihm nicht zugestimmt. Wer keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, kann und darf nicht Verfassungsbeschwerde erheben ( http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__90.html ). Also: Nein, Herr Beck wird nicht Verfassungsbeschwerde einlegen. (...)
Sehr geehrter Herr Rode,
wenn Herr Beck das Gesetz für verfassungswidrig halten würde, hätte er ihm nicht zugestimmt.
Es besteht für ihn also keinerlei Anlass, in diesem Punkt das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
(...) Eine Bundestagsfraktion oder ein Abgeordneter darf Ihnen keine juristische Beratung erteilen. Klar ist jedoch, dass der von Ihnen zitierte Artikel 8 Absatz 2b viii des Römischen Statuts nicht einschlägig ist, da kein internationaler bewaffneter Konflikt vorliegt. (...)
(...) Nur eines: Durch die Aufwertung des Status‘ der palästinensischen Gebiete bei den Vereinten Nationen könnte die Autonomiebehörde nun versuchen, die von Ihnen beschriebenen Tatbestände der Anklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof zu unterbreiten. Fernab aller äußerst problematischen Fragen der Zulässigkeit eines solchen Ersuchens sind durch die von Ihnen beschriebenen Handlungen wohl keine Völkerstraftaten erfüllt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Verstöße gegen die Anzeigepflichten können durch ein Ordnungsgeld geahndet werden, das bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen kann.. Die Einzelheiten des Verfahrens bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind in den §§ 44a und b des Ageordnetengesetztes und in den Verhaltensregeln (=Anlage 1 zur GO-BT) festgelegt. (...)