Frage von Sascha R. • 13.12.2012
Frage an Volker Beck von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nun ist das umstrittene gesetz der beschneidung von jungen in kraft getreten. eine rechtssicherheit gibt es immer noch nicht, da immer noch nicht geklärt wurde ob eine beschneidung mit den grundrerchten mit unserer demokratie verreinbar ist.
daher die frage lassen sie das gesetz vom bundesverfassungsgericht überprüfen. die kinder haben leider keine möglichkeit das zu tun. (normenkontrolle mit 25% der abgeordneten)
Antwort von Volker Beck Bündnis 90/Die Grünen • 14.12.2012
Sehr geehrter Herr Rode,
wenn Herr Beck das Gesetz für verfassungswidrig halten würde, hätte er ihm nicht zugestimmt.
Es besteht für ihn also keinerlei Anlass, in diesem Punkt das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck